Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
2020-04-23
Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
2020-04-23
Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.
2020-04-23
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
2020-03-24