Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG), die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erzielen, dürfen 2017 neben Wohnbauanleihen auch wieder ander
2017-03-20