Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre
2020-02-25
Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre
2020-02-25
Ein Kursverlust aus einem Fremdwährungskredit für die Anschaffung einer vermieteten Eigentumswohnung kann selbst bei Regelbesteuerung nicht geltend gemacht werden.
2020-02-25
Mit dem EU-Meldepflichtgesetz wurde eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie den EU-weiten automatischen Informationsaustausch über derartige Gestaltungen festgelegt.
2020-02-25