Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass Anzahlungen, wie etwa Mietvorauszahlungen, umsatzsteuerpflichtig sind, wenn die Leistung hinreichend konkretisiert ist. Dies gilt auch dann, wenn Fördermittel direkt an die Vermieterin ausbezahlt wer
2026-05-26