Das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) ermöglicht Vereinen seit 1.1.2025 die identitätswahrende Umwandlung in eine Genossenschaft. Damit bleibt der Rechtsträger erhalten, er wechselt nur das rechtliche Kleid.
2024-12-19
Das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) ermöglicht Vereinen seit 1.1.2025 die identitätswahrende Umwandlung in eine Genossenschaft. Damit bleibt der Rechtsträger erhalten, er wechselt nur das rechtliche Kleid.
2024-12-19
Rückwirkende Rechtsgeschäfte werden im Steuerrecht nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die zunächst schwebend unwirksam abgeschlossen und nachträglich rückwirkend genehmigt werden.
2024-12-19
Der neue Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie gilt erstmals einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen, also für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Praktikanten. Die Änderungen gelten seit 1.11.2024, wobei einige Bestimmungen erst ab 1.5.2025 i
2024-12-19