Bis Ende Februar 2026 müssen Körperschaften bzw. Vereine die im Jahr 2025 ausbezahlten Freiwilligenpauschalen und einen bestimmten Betrag übersteigende Auszahlungen dem Finanzamt melden.
2026-01-21
Bis Ende Februar 2026 müssen Körperschaften bzw. Vereine die im Jahr 2025 ausbezahlten Freiwilligenpauschalen und einen bestimmten Betrag übersteigende Auszahlungen dem Finanzamt melden.
2026-01-21
Die Wirtschaftskammer Österreich teilte mit, dass die im Jahr 2024 bekannt gegebenen Hebesätze und Schwellenwerte auch für 2026 unverändert gelten. Lediglich die KU 2-Hebesätze der Wirtschaftskammer Niederösterreich und Salzburg wurden gesenkt.
2026-01-21
In der Unternehmenspraxis stellt sich häufig die Frage, wie die Weiterverrechnung von Kosten umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Dabei ist zu klären, ob eine Weiterverrechnung umsatzsteuerpflichtig ist und – falls ja – welcher Steuersatz anzuwenden ist.
2025-12-18